Update September 2017 der Saphir Tec AG (Bitcoin, Prime)

Bitcoin & Co.

Die Saphir Tec AG beschäftigt sich intensiv mit dem Thema Kryptowährungen. Es werden Wege des Handel, Bezahlen und Finanzieren geprüft und teilweise auch schon umgesetzt …

Noch bis Jahresende wird die Saphir Tec AG den Bitcoin zum bezahlen von Einkäufen bei der Tochtergesellschaft MAX24 AG einführen. Neben dem Produkt-Preis in EUR wird dann auch der Bitcoin-Preis angezeigt. Die Bestellung kann auf Wunsch des Kunden mittels Bitcoin Transfer bezahlt werden.

Desweiteren werden zur Zeit Überlegungen geprüft, den ca. 300.000 Kunden der MAX24 und der Saphir Tec einen Handel mit fortlaufenden Ankauf- und Verkaufspreis für Bitcoins und auch anderen Kryptowährungen zu offerieren. Hierfür sind noch offene Fragen mit den entsprechenden Behörden zu klären.

 

Amazon Prime

Die Saphir Tec AG ist seit dem 06. September 2017 Amazon Prime Versender. Nach einer positiv verlaufenden Testphase darf die Saphir Tec AG ab sofort das Prime Logo für ihre Angebote auf Amazon nutzen. Anfangs werden es ca. 50-70 Angebote sein, gegen Jahresende rechnen wir mit ca. 500-600 Angebote. Amazon Prime ist der kostenlose Premiumversand für Amazon Mitglieder und verpflichtet zum taggleichen Versand bei Bestellungen bis 13 Uhr. Die Saphir Tec AG geht davon aus, durch diesen Service den Umsatz und auch den Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern weiter auszubauen.

 


Bitcoin (englisch sinngemäß für „digitale Münze“) ist eine digitale Währung, gleichzeitig auch der Name des weltweit verwendbaren dezentralen Buchungssystems sowie die vereinfachende Bezeichnung einer kryptografisch legitimierten Zuordnung von Arbeits- oder Rechenaufwand. Überweisungen werden von einem Zusammenschluss von Rechnern über das Internet mithilfe einer speziellen Peer-to-Peer-Anwendung abgewickelt, sodass anders als im herkömmlichen Bankverkehr keine zentrale Abwicklungsstelle benötigt wird. Eigentumsnachweise an Bitcoin können in einer persönlichen digitalen Brieftasche gespeichert werden. Der Umrechnungskurs von Bitcoin in andere Zahlungsmittel bestimmt sich durch Angebot und Nachfrage.

Das Bitcoin-Zahlungssystem wurde erstmals 2008 in einem unter dem Pseudonym Satoshi Nakamoto veröffentlichten Dokument beschrieben. Im Jahr darauf wurde eine Open-Source-Referenzsoftware dazu veröffentlicht. Das Bitcoin-Netzwerk basiert auf einer von den Teilnehmern gemeinsam mit Hilfe einer Bitcoin-Software verwalteten dezentralen Datenbank (der Blockchain), in der alle Transaktionen verzeichnet sind. Die einzige Bedingung für die Teilnahme ist der Betrieb eines Bitcoin-Clients; alternativ kann auch einer der Online-Dienste genutzt werden (z. B. für mobile Geräte). Dadurch unterliegt das Bitcoin-System keiner geographischen Beschränkung – ein Internetzugang genügt – und kann länderübergreifend eingesetzt werden.

Mit Hilfe kryptographischer Techniken wird sichergestellt, dass Transaktionen mit Bitcoins nur vom jeweiligen Eigentümer vorgenommen und die Geldeinheiten nicht mehrfach ausgegeben werden können. Daher wird Bitcoin auch als Kryptowährung bezeichnet, obwohl der Begriff Währung normalerweise von Staaten emittierte Zahlungsmittel bezeichnet. In deutschsprachigen Medien wird auch die Bezeichnung Kryptogeld benutzt. (Quelle : Wikipedia)


Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf den heutigen Erwartungen des Saphir Tec Managements beruhen. Sie bergen daher eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten, weil sie sich auf zukünftige Ereignisse beziehen und von in der Zukunft eintretenden Umständen abhängen.

Saphir wird diese zukunftsgerichteten Aussagen weder aktualisieren, noch sie bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung korrigieren, es sei denn, es besteht hierzu eine gesetzliche Verpflichtung.

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Aktien noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Aktien in den Vereinigten Staaten oder in einem anderen Land dar. Die Aktien der Saphir AG (die ‚Aktien‘) dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder U.S.-Personen oder für Rechnung von U.S.-Personen (wie in der Regulation S des U.S.-amerikanischen Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der ‚Securities Act‘) definiert) angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von der Registrierungspflicht gemäß dem Securities Act befreit. Die Aktien sind nicht und werden nicht gemäß dem Securities Act registriert.

image_pdfimage_print