Bekanntmachung über eine Kapitalherabsetzung

Bekanntmachung über eine Kapitalherabsetzung nach den Vorschriften über eine vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG durch Veränderung des rechnerischen Anteil je Aktie von EUR 12,00 auf EUR 4,00.

Die Hauptversammlung der Saphir Tec AG („Gesellschaft“) hat am 26. März 2026 einstimmig beschlossen, dass Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung von EUR 357.900,00 um EUR 238.600,00 auf EUR 119.300,00, nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) um Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken sowie den darüberhinausgehenden Betrag in die Kapitalrücklage einzustellen.

Sie wird in der Weise durchgeführt, dass die Anzahl der Aktien unverändert bleibt, sich jedoch der rechnerische Anteil je Aktie von EUR 12,00 auf EUR 4,00 verändert.

Mit der Eintragung dieses Hauptversammlungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Neubrandenburg unter HRB 6935 am 1. April 2026 sind die vereinfachte Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.

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