Zwischenmitteilung Herbst 2020

Die Saphir Tec AG gibt mittels dieser Zwischenmitteilung folgendes bekannt:

  • Umsatz bis 31.10.2020 bei mehr als 464.440 EUR +48 % gegenüber Vorjahreszeitraum
  • Vorläufiges Ergebnis bis 31.10.2020 bei 39.956,84 EUR (= 1,27 EUR / Aktie)

Die Gesellschaft geht davon aus, dass die erhöhte Umsatzprognose aus dem Halbjahresbericht von mind. 550.000 EUR mit einem Gewinn nach Steuern von mind. ca 50.000 EUR für 2020 aus operativer Tätigkeit erreicht wird.

Die Betriebsprüfungen des Finanzamtes für den Zeitraum 2015 bis 2017 sind für die Tochtergesellschaften ohne nennenswerte Veränderungen der Feststellungen abgeschlossen. Gleiches wird in Kürze auch für die Konzernmutter erwartet.

Die Saphir Tec AG beabsichtigt im Geschäftsjahr 2021 die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von 1.675 Aktien zum Zwecke der Abrundung des Grundkapitals um 4,32 EUR auf 357.900,00 EUR . Die Aktien werden der Gesellschaft unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Nach Durchführung dieser Transaktion läge das Grundkapital bei 357.900,00 EUR bei 29.825 Aktien was dann einen rechnerischen Nennwert von 12,00 EUR bedeuten würde. (Aktuell liegt der rechnerische Nennwert bei 11,36 EUR).

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf den heutigen Erwartungen des Saphir Managements beruhen. Sie bergen daher eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten, weil sie sich auf zukünftige Ereignisse beziehen und von in der Zukunft eintretenden Umständen abhängen.

Saphir wird diese zukunftsgerichteten Aussagen weder aktualisieren, noch sie bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung korrigieren, es sei denn, es besteht hierzu eine gesetzliche Verpflichtung.

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Aktien noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Aktien in den Vereinigten Staaten oder in einem anderen Land dar. Die Aktien der Saphir AG (die ‘Aktien’) dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder U.S.-Personen oder für Rechnung von U.S.-Personen (wie in der Regulation S des U.S.-amerikanischen Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der ‘Securities Act’) definiert) angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von der Registrierungspflicht gemäß dem Securities Act befreit. Die Aktien sind nicht und werden nicht gemäß dem Securities Act registriert.

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